generell lassen sich incoterms in zwei möglichkeiten einteilen
den transport betreffend
- Terms, die für alle Arten des Transportes geeignet sind: EXW, FCA, CTP, CIP, DAP, DPU, DDP
- Terms, welche nur für den See- und Binnenschiffstransport gelten: FAS, FOB, CFR und CIF
die abwicklung, also den vetrag betreffend
- Terms „E“ – Abholerbedingung: EXW
- Terms „F“ – Absendebedingungen ohne Kostenübernahme für den Hauptlauf durch den Verkäufer: FCA, FAS, FOB
- Terms „C“ - Absendebedingungen mit Kostenübernahme für den Hauptlauf durch den Verkäufer: CFR, CIF, CTP, CIP
- Terms „D“ – Ankunftsbedingungen (frei Haus): DAP, DPU, DDP
begriffsbestimmungen und erläuterungen
• Ausfuhr: Die Anmeldung zur Ausfuhr deiner Waren beim Zollamt im Land des Versenders (Export). Das bist in den meisten Fällen Du.
• Einfuhr: Die Übernahme aller Aufgaben und Kosten beim Zoll im Land des Empfängers (Import). Dazu gehören in erster Linie die anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Desweiteren gehört aber auch die Beschaffung von Einfuhrbewilligungen, Konformitätserklärungen oder weiteren Unterlagen dazu.
• Benannter Lieferort: das ist der Ort, an den die Ware vom Verkäufer vor dem Hauptlauf geliefert wird. Dies kann ein Lager oder Terminal sein, an dem der vom Käufer bestellte Frachtführer die Ware in Empfang nehmen kann. (Luftfracht relevant)
• Benannter Bestimmungsort: das ist der Ort, an den die Ware nach dem Hauptlauf angeliefert wird. Das ist in der Regel der Käufer selber oder ein von ihm bestimmtes, externes Lager oder Dienstleister.
• Gefahrenübergang: Der Moment des Übergangs des Transportrisikos vom Verkäufer auf den Käufer für Beschädigung oder Verlust der Ware.
• Verschiffungshafen: Der See- oder Flughafen, an dem die Waren vor dem Hauptlauf auf das Schiff/Flugzeug verladen wird.
• Bestimmungshafen: Der See- oder Flughafen, an dem die Waren nach dem Hauptlauf vom Schiff/Flugzeug entladen wird.
wir helfen dir gerne dabei, den richtigen Term für dich zu festzulegen und erklären dir die Vor- und Nachteile am liebsten persönlich.
exw - ab werk
(Ex works) - Gruppe E (Abhohlklause) EXW ist die für den Expoteuer günstigste Klausel. Er stellt die Ware zum vereinbaten Zeitpunkt auf seinem Geflände bereit und hat damit seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Ab diesem Ort gehe alle Transportkosten, Risiken und Abgaben (z.B. Zölle) auf den Käufer über.
FCA
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fas - frei längsseite schiff
(Free alongside ship) - Gruppe F (Haupttransport zahlt Käufer) Der Verkäufer liefert die Waren bis zur Längsseite des Schiffes, im benannten Verschiffungshafen.
Ab diesem Ort gehen alle Transportkosten und Risiken auf den Käufer über. Der Verkäufer muss die Waren zur Ausfuhr freimachen.