versand von gefahrgut klasse 1 per direktkurier
viele Transporte der ADR Klasse 1 unterliegen der Erlaubnispflicht gemäß §7 Sprengstoffgesetz. Auch die Beförderung der nicht von der BAM zugelassenen pyrotechnischen Modulen bedarf eines Befähigungsscheins gem. §20 oder §23 SprengG. Wie das funktioniert, welche nationalen Richtlinien einzuhalten sind und was du dabei zu beachten hast, erklären dir gerne unsere cleveren Gefahrgutexperten. Natürlich unterstützen wir dich bei der Dokumentation, dem reibungslosen Ablauf und der pünktlichen Lieferung.
deine Vorteile
Du profitierst von unserer langjährigen Erfahrung und unserem spezialisierten Wissen im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, denn wir besitzen die erforderliche Erlaubnis nach §7 SprengG.
Du kannst dich darauf verlassen, dass deine Sendung von Fahrern transportiert wird, die über den gültigen Befähigungsschein gemäß §20 SprengG verfügen und somit bestens geschult sind.
Wir kümmern uns um die gesamte, komplexe Erstellung der Begleitpapiere und die notwendige Dokumentation, damit dein Transport reibungslos und gesetzeskonform abläuft.
Unser/e eigene/r Gefahrgutbeauftragte/r steht dir mit seinem/ihrem Fachwissen zur Seite und unterstützt dich bei allen Fragen rund um den Transport explosionsgefährlicher Stoffe.
Auch für kurzfristige Transporte sind wir mit unseren speziellen EXII/EXIII Fahrzeugen schnell für dich startklar, um deine Sendung sicher ans Ziel zu bringen.
Du hast jederzeit einen vertrauensvollen Ansprechpartner, der für dich da ist und alle deine Fragen kompetent beantwortet, wenn es um den Transport deiner sensiblen Güter geht.
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wir helfen dir sofort weiter. Am liebsten beraten wir dich persönlich
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Verena Clausen
Gefahrgutbeauftragte